Schulgeld & Kontodaten
Angebote
Wir bieten an der Natürlich Schule folgende Angebote an:
Kein Kindergarten
1. bis 3. Klasse gemäss Stundenplan
4. bis 6. Klasse gemäss Stundenplan
7. bis 9. Klasse gemäss Stundenplan
Wir nehmen Kinder über das Angebot der Besonderen Volksschule auf. Dies ist nur durch Zuweisung der Erziehungsberatung / des Inspektorates möglich.
Das Schulgeld wird dem Einkommen angepasst. (Siehe Tabelle unten)
Das Schulgeld ist jeweils im Voraus bis spätestens den 1. jedes Monats zu bezahlen.
Kontodaten
Die Zahlungsdaten findet ihr hier:
Raiffeisenbank Haslital-Brienz
3860 Meiringen
IBAN: CH71 8080 8008 0696 5357 5
Natürlich Schule
Unterbach 205a
3857 Unterbach BE
Rechtliches: Bleibt das Schulgeld länger als einen Monat geschuldet gilt dies als Härtefall und hat einen sofortigen Ausschluss aus der Schule zur Folge.
Einkommensstufen
Es gibt drei Einkommensstufen um das Schulgeld festzulegen. Die erste Einkommensstufe (EK1) ist von einem Einkommen Punkt Steuererklärung (Gesamte Einkünfte) von 40’000 CHF bis 70’000 CHF.
Die zweite Einkommensstufe (EK2) ist von einem Einkommen ab 70’000 bis 100’000 CHF.
Die dritte Einkommensstufe ist von einem Einkommen von 100’000 CHF bis 150’000 CHF. Ab einem Einkommen von 150’000 CHF wird das Schulgeld in einem individuellen Gespräch festgelegt.
Für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, welche in der öffentlichen Schule nicht mehr zurechtkommen oder in einer grossen Klasse an der Volksschule nicht gefördert werden können, gilt eine spezielle Einkommensklasse (EKS). (Dies gilt für Kinder ohne Zuweisung zum BSVS, welche als Privatschüler zu uns kommen.) Für diese Kinder muss oft sonderpädagogische Hilfe in Anspruch genommen und ein reger Austausch zwischen Eltern und Schule gepflegt werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten.
Alle Beträge gelten pro Monat und sind in Schweizerfranken (CHF) angegeben. Das Schulgeld ist 12 mal pro Schuljahr zu bezahlen. Bei einem Austritt aus der Schule ist immer der ganze Monat geschuldet.
Tabelle Schulgeld Natürlich Schule ohne Mitarbeit
| Stufe | EK1 | EK2 | EK3 | EKS |
|---|---|---|---|---|
| Spielgruppe ab 3 J., ab 1 Halbtag pro Woche Pro Halbtag pro Woche 42.- CHF oder Vollzeit 7 Halbtage | CHF 800 | CHF 950 | CHF 1050 | - |
| 1. Kiga | CHF 750 | CHF 800 | CHF 860 | CHF 930 |
| 2. Kiga | CHF 800 | CHF 850 | CHF 910 | CHF 980 |
| 1. + 2. Klasse | CHF 850 | CHF 950 | CHF 1'100 | CHF 1'250 |
| 3. + 4. Klasse | CHF 1'000 | CHF 1'100 | CHF 1'250 | CHF 1'450 |
| 5. + 6. Klasse | CHF 1'200 | CHF 1'300 | CHF 1'450 | CHF 1'650 |
| 1. Oberstufe | CHF 1'400 | CHF 1'550 | CHF 1'700 | CHF 1'850 |
| 2. Oberstufe | CHF 1'550 | CHF 1'700 | CHF 1'850 | CHF 2'050 |
| 3. Oberstufe | CHF 1'650 | CHF 1'800 | CHF 2'000 | CHF 2'300 |
StufeSpielgruppe ab 3 J., ab 1 Halbtag pro Woche Pro Halbtag pro Woche 42.- CHF oder Vollzeit 7 Halbtage
- EK1
- CHF 800
- EK2
- CHF 950
- EK3
- CHF 1050
- EKS
- -
Stufe1. Kiga
- EK1
- CHF 750
- EK2
- CHF 800
- EK3
- CHF 860
- EKS
- CHF 930
Stufe2. Kiga
- EK1
- CHF 800
- EK2
- CHF 850
- EK3
- CHF 910
- EKS
- CHF 980
Stufe1. + 2. Klasse
- EK1
- CHF 850
- EK2
- CHF 950
- EK3
- CHF 1'100
- EKS
- CHF 1'250
Stufe3. + 4. Klasse
- EK1
- CHF 1'000
- EK2
- CHF 1'100
- EK3
- CHF 1'250
- EKS
- CHF 1'450
Stufe5. + 6. Klasse
- EK1
- CHF 1'200
- EK2
- CHF 1'300
- EK3
- CHF 1'450
- EKS
- CHF 1'650
Stufe1. Oberstufe
- EK1
- CHF 1'400
- EK2
- CHF 1'550
- EK3
- CHF 1'700
- EKS
- CHF 1'850
Stufe2. Oberstufe
- EK1
- CHF 1'550
- EK2
- CHF 1'700
- EK3
- CHF 1'850
- EKS
- CHF 2'050
Stufe3. Oberstufe
- EK1
- CHF 1'650
- EK2
- CHF 1'800
- EK3
- CHF 2'000
- EKS
- CHF 2'300
Was im Schulgeld enthalten ist
Für die Einteilung der Einkommensklasse muss die Steuererklärung vorgewiesen werden.
Das erste Geschwisterkind erhält einen Rabatt von 10 %. Bei weiteren Geschwistern wird das Schulgeld im gemeinsamen Gespräch festgelegt.
Im Schulgeld enthalten sind Schulmaterial, alle Haupt- und Zwischenmahlzeiten, Betriebsversicherungen, Löhne der Angestellten, Infrastruktur.
Ausflüge, Anlässe und Lager werden separat berechnet. Die Kosten für den Schulzahnarzt und Schularzt sind nicht im Schulgeld enthalten.
Der Transfer zur Schule ist nicht im Schulgeld enthalten.
In begründeten Fällen kann ein Rabatt für Alleinerziehende gewährt werden. Gem. Gespräch mit SL.
Kündigung
Der Schulvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende von jedem Quartal gekündigt werden.
Kündigungstermine:
31.10.
31.01.
30.04.
Probezeit: 3 Monate